Der Umgang mit Waschbären in Deutschland ist rechtlich geregelt – und die Details variieren je nach Bundesland. Dieser Artikel gibt dir einen Überblick über die wichtigsten Punkte: Jagdrecht, Tierschutz, Fundtiere und Haltung. Wichtig vorab: Das ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an Behörden oder Fachanwälte. Wilde Heimat – eine private Initiative von Juja in Mansfeld-Südharz – vermittelt im Rahmen des geltenden Rechts Kontakte und Informationen unter kontakt@wilde-heimat-msh.de.
Keine Rechtsberatung – aber Orientierung
Die folgenden Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. Sie sollen dir helfen, grob einzuordnen, was erlaubt ist und was nicht. Gesetze und Verordnungen ändern sich, und die Auslegung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Wenn du eine verbindliche Auskunft brauchst, wende dich an die zuständige Untere Jagdbehörde, das Veterinäramt oder einen auf Jagd- oder Tierschutzrecht spezialisierten Anwalt.
Waschbären und das Jagdrecht
In den meisten Bundesländern gelten Waschbären als jagdbare Wildtiere im Sinne des Bundesjagdgesetzes (BJagdG). Das bedeutet: Fangen, Erlegen oder Umsiedeln unterliegt jagdrechtlichen Vorschriften. Wer ohne die erforderlichen Genehmigungen oder ohne Jagdberechtigung handelt, kann sich strafbar machen.
Die genaue Einordnung variiert je nach Bundesland. In manchen Ländern gibt es Schonzeiten, in anderen Sonderregelungen für den Schutz von Jungtieren. Informiere dich bei der zuständigen Behörde in deinem Bundesland.
- Waschbären sind in den meisten Bundesländern jagdbar
- Jagdrechtliche Vorschriften variieren regional
- Fangen und Töten ohne Berechtigung ist in der Regel verboten
- Zuständig: Untere Jagdbehörde des Landkreises
Haltung und Zucht
Die Haltung von Waschbären als Haustier ist in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung nicht erlaubt. Waschbären unterliegen dem Artenschutz- und Tierschutzrecht. Die private Haltung in Wohnungen oder Gärten ohne Erlais ist illegal.
Auch der Erwerb von Waschbären aus dubiosen Quellen – etwa aus dem Internet oder von Hinterhofzüchtern – kann rechtliche Konsequenzen haben. Wildtiere gehören nicht in den Handel.
Fundtiere in Not – was ist erlaubt?
Wenn du ein Wildtier in Not findest, darfst du es in der Regel vorübergehend aufnehmen, um es zu versorgen oder an eine qualifizierte Stelle weiterzugeben. Das Tierschutzgesetz erlaubt das Eingreifen bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres.
Wichtig: Die Weitergabe an Laien ohne Sachkunde ist nicht zulässig. Fundtiere gehören an anerkannte Wildtier-Pflegestellen, Tierärzte oder befugte Stellen – nicht an Privatpersonen zur dauerhaften Haltung.
- Vorübergehende Aufnahme bei Notfall ist in der Regel erlaubt
- Weitergabe nur an qualifizierte Stellen
- Keine dauerhafte Privathaltung ohne Genehmigung
- Dokumentation von Fundort und Fundzeit ist sinnvoll
Umsiedeln und Vertreiben
Eigenmächtiges Umsiedeln von Waschbären ist in der Regel nicht erlaubt. Das Fangen und Aussetzen an einem anderen Ort unterliegt jagdrechtlichen Vorschriften und erfordert in den meisten Fällen eine behördliche Genehmigung.
Professionelle Wildtierschützer und befugte Jäger kennen die regionalen Regelungen. Wenn du ein Problem mit einem Waschbären in deinem Gebäude hast, kontaktiere die zuständige Behörde oder eine anerkannte Wildtier-Pflegestelle – nicht einen privaten „Tierfänger" ohne Berechtigung.
Tierschutzrechtliche Pflichten
Wer ein Tier aufnimmt – auch vorübergehend – hat tierschutzrechtliche Pflichten. Das Tier muss artgerecht versorgt werden. Falsche Ernährung, unzureichende Unterbringung oder das Verschweigen eines Fundes können rechtliche Konsequenzen haben.
Wenn du unsicher bist, wie du ein Fundtier rechtssicher versorgst, melde dich bei Wilde Heimat oder einer anerkannten Wildtier-Pflegestelle. Wir helfen dir, die nächsten Schritte im Rahmen des geltenden Rechts zu gehen.
Regionale Unterschiede beachten
Deutschland ist föderal gegliedert. Was in Sachsen-Anhalt gilt, kann in Bayern oder Nordrhein-Westfalen anders sein. Jagdzeiten, Schonvorschriften und Meldepflichten können variieren.
Für Mansfeld-Südharz und Sachsen-Anhalt gilt: Informiere dich bei der Unteren Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz oder beim zuständigen Veterinäramt. Wilde Heimat kann dir Orientierung geben, aber keine verbindliche Rechtsauskunft.
Wilde Heimat im rechtlichen Rahmen
Wilde Heimat ist eine private Initiative, kein Verein. Wir stellen keine Steuerbescheinigungen aus. Wir arbeiten im Rahmen des geltenden Rechts und vermitteln bei Bedarf an qualifizierte Wildtier-Pflegestellen, Tierärzte und Behörden.
Bei Fragen zu einem Fund oder zu deinem Umgang mit Waschbären erreichst du uns unter kontakt@wilde-heimat-msh.de. Für verbindliche Rechtsfragen wende dich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Fachanwalt.

